Anforderungen

Rampen nach DIN 18040: Neigung, Podeste, Handläufe und Radabweiser

Was die DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude) und die DIN 18040-2 (Wohnungen) für eine Rampe verlangen: die Werte, ihre Herkunft und wie Sie eine Rampe damit prüfen.

Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Planungsberatung. DIN-Normen sind kostenpflichtig und werden in den Landesbauordnungen bzw. den Technischen Baubestimmungen der Länder bauaufsichtlich eingeführt, mit je nach Bundesland unterschiedlichem Umfang. Lassen Sie Entwurf und Genehmigungen von Ihrer zuständigen Bauaufsicht prüfen.

Wann welche Regel gilt: DIN 18040-1 und -2

In Deutschland gibt es kein Gegenstück zur US-amerikanischen ADA. Maßgeblich sind die Landesbauordnungen; sie regeln, ob ein Bauvorhaben barrierefrei sein muss, und verweisen für das Wie auf die NormenreiheDIN 18040, die über die Technischen Baubestimmungen der Länder bauaufsichtlich eingeführt ist. Für Rampen an Gebäuden gelten:

  • DIN 18040-1 – öffentlich zugängliche Gebäude. Gilt für Gebäude, die ihrer Zweckbestimmung nach von der Öffentlichkeit genutzt werden, zum Beispiel Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten. Öffentlich zugänglich heißt nicht zwingend staatlich: auch ein privater Laden oder eine Arztpraxis fällt darunter.
  • DIN 18040-2 – Wohnungen. Gilt für Wohnungen und Gebäude mit Wohnungen. Sie unterscheidet barrierefreie Wohnungen und die weitergehenden Anforderungen für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (in der Norm mit „R“ gekennzeichnet).

Für die Rampe selbst sind die geometrischen Anforderungen in beiden Teilen gleich: höchstens 6 % Längsneigung, Rampenläufe bis 6 m, Podeste ab 150 cm und Handläufe beidseitig. Die Abschnitte heißen in DIN 18040-1 Abschnitt 4.3.8 und in DIN 18040-2 Abschnitt 4.3.7.

Öffentlich zugängliche Gebäude und Wohngebäude sind der Kern; für Verkehrs- und Freiräume (Gehwege, Plätze, Haltestellen) gibt es zusätzlich DIN 18040-3, die aber nicht in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt ist.

Sie kennen Ihre Höhe noch nicht? Der Rampenrechnermacht aus einer Höhe einen kompletten Plan: Länge, Rampenläufe, Podeste, Handläufe und ein druckbares Datenblatt, mit denselben Werten, die hier beschrieben sind.

Anforderungen auf einen Blick

DIN 18040-1 / DIN 18040-2 – Rampenanforderungen
AnforderungWertFundstelle
Längsneigunghöchstens 6 % (rund 1:16,7)DIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.2 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.2
Querneigung0 %, keine Querneigung zulässigDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.2 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.2
Nutzbare Laufbreitemindestens 120 cm, zwischen den HandläufenDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.2 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.2
Rampenlaufhöchstens 6 m langDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.2 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.2
Zwischenpodestmindestens 150 cm nutzbare Länge, nach höchstens 6 m Rampenlänge und bei RichtungsänderungenDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.2 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.2
Bewegungsflächen150 × 150 cm am Anfang und Ende der Rampe, bei Richtungswechseln auch am ZwischenpodestDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.2 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.2
Handläufebeidseitig; Oberkante 85–90 cm über der Rampenfläche; Durchmesser 3–4,5 cmDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.3 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.3
Radabweiserbeidseitig 10 cm hoch; nicht erforderlich an angrenzenden WändenDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.3 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.3
EntwässerungPodeste im Freien entwässerungssicher ausführenDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.2 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.2
Treppenkeine abwärts führende Treppe in der Verlängerung der RampeDIN 18040-1 Abschn. 4.3.8.2 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7.2

Die Abschnittsnummern folgen den öffentlich zusammengefassten Anforderungskatalogen und Leitfäden (siehe Quellen); die Norm selbst ist kostenpflichtig. Einzelne Bundesländer modifizieren oder streichen Abschnitte bei der Einführung.

Längsneigung: höchstens 6 %

Die Neigung von Rampenläufen darf höchstens 6 % betragen, das entspricht rund 1:16,7. Flachere Rampen sind immer zulässig und deutlich leichter zu benutzen; 6 % ist der Höchstwert, keine Zielmarke. Eine Querneigung ist auf Rampenläufen nicht zulässig (siehe unten).

Die ADA arbeitet für Bestandsanlagen mit gestaffelten Neigungen und reduzierter Höhe. Die DIN 18040 nennt als Höchstwert 6 %; ob im Einzelfall, etwa im Bestand oder bei sehr kleinen Höhenunterschieden, eine Abweichung möglich ist, entscheidet die zuständige Bauaufsicht. Planen Sie im Zweifel mit 6 % oder flacher.

Rampe oder geneigte Fläche? Kurze Höhenunterschiede lassen sich manchmal ohne Rampe lösen: In Gebäuden dürfen Flure und sonstige Verkehrsflächen bis3 % Neigung haben, bis 4 % bei einer Länge von höchstens 10 m. Reicht das nicht, sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen.

Mit 6 % Neigung und einem Rampenlauf von höchstens 6 m ergibt sich: Ohne Podest sind höchstens 36 cm Höhenunterschied zu überwinden (6 m × 6 %).

Querneigung: 0 %

Rampenläufe dürfen keine Querneigung aufweisen. Querneigung zieht den Rollstuhl zur tieferen Kante und gefährdet die Bremssicherheit; sie ist deshalb bei Rampen, anders als bei manchen Wegeflächen, nicht zulässig. Bei Podesten im Freien muss trotzdem eine Entwässerung sichergestellt sein (siehe Oberflächen und Entwässerung).

Nutzbare Laufbreite: mindestens 120 cm

Die nutzbare Laufbreite der Rampe muss mindestens 120 cm betragen, gemessen zwischen den Handläufen. Die Norm geht bei dieser Breite davon aus, dass auf einem Rampenlauf von höchstens 6 m keine Begegnung stattfindet. Bei stark frequentierten Rampen oder wenn Begegnung möglich sein soll, sind größere Breiten sinnvoll (der BBSR-Leitfaden nennt 180 cm für den Begegnungsfall zweier Rollstuhlnutzender).

Rampenläufe: höchstens 6 m

Die Länge der einzelnen Rampenläufe darf höchstens 600 cm betragen. Längere Höhenunterschiede werden als Folge von Rampenläufen mit Zwischenpodesten gebaut. Bei 6 % Neigung entspricht ein 6-m-Lauf genau 36 cm Höhe.

In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärts führende Treppeangeordnet werden, damit niemand am Rampenende die Treppe hinunterstürzen kann.

Podeste ab 150 cm, Bewegungsflächen 150 × 150 cm

  • Am Anfang und Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 × 150 cm anzuordnen.
  • Bei längeren Rampen und bei Richtungsänderungen sind Zwischenpodeste mit mindestens 150 cm nutzbarer Länge erforderlich, spätestens nach je 6 m Rampenlänge.
  • Ändert sich auf einem Zwischenpodest die Bewegungsrichtung, ist eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm vorzusehen, damit rangiert und gewendet werden kann.
  • In die Bewegungsflächen dürfen keine Einbauten wie Poller oder Geländerteile hineinragen.

Da jeder Rampenlauf an beiden Enden ein Podest hat, gilt: Podeste = Rampenläufe + 1. Ein 10-m-Lauf bei 6 % wird also in 2 Rampenläufe mit je 5 m und insgesamt 3 Podesten aufgeteilt.

Handläufe: beidseitig, 85–90 cm

An Rampenläufen und Podesten sind beidseitig Handläufe vorzusehen.

  • Oberkante der Handläufe 85–90 cm über der Rampenfläche.
  • Griffsicher und gut umgreifbar; runder oder ovaler Querschnitt mit 3–4,5 cm Durchmesser.
  • Frei in den Raum ragende Enden sind abzurunden, zum Beispiel nach unten oder zur Wandseite.

Die DIN 18040 nennt für Rampen keine Mindesthöhe, ab der Handläufe erst nötig werden. Die ADA-Regel „ab 6 in Höhenunterschied“ (rund 15 cm) gilt in Deutschland nicht.

Radabweiser: 10 cm hoch

An Rampenläufen und Podesten sind beidseitig Radabweiser von 10 cm Höheanzubringen. Sie halten Rollstuhlräder und Gehhilfen von der Kante ab. Nicht erforderlich sind sie, wenn die Rampe seitlich durch eine Wand begrenzt wird.

Oberflächen, Entwässerung, Treppen

Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein: feste, ebene und rutschhemmende Oberflächen, keine Stolperkanten auf dem Rampenlauf und keine Wasseransammlungen. Die Entwässerung der Podeste von außen liegenden Rampen ist sicherzustellen; der BBSR-Leitfaden nennt dafür zum Beispiel ein Längsgefälle von höchstens 3 % oder einen technischen Ablauf. Bei Nässe, Laub und Eis gehört Streuen und Räumen dazu.

In der Verlängerung der Rampe darf keine abwärts führende Treppe liegen (siehe Rampenläufe).

Höhe richtig messen

Die Höhe ist der gesamte senkrechte Höhenunterschied, den die Rampe überwinden muss, gemessen von der unteren Fläche bis zur Oberfläche des oberen Podests, nicht die Anzahl der Stufen und nicht die diagonale Länge der Schräge.

  1. Bestimmen Sie die beiden fertigen Flächen: den Boden oder Weg unten und die Terrasse, den Hauseingang oder die Türschwelle oben.
  2. Messen Sie senkrecht dazwischen an der tatsächlichen Rampenstelle. Wasserwaage und Maßband oder eine Richtlatte mit Schnur funktionieren beide.
  3. Wenn Sie von Stufen ausgehen: Multiplizieren Sie die Anzahl der Stufen mit der tatsächlichen Stufenhöhe. 12 Stufen mit je 18 cm sind zum Beispiel 2,16 m; messen Sie trotzdem nach, statt zu schätzen.
  4. Geben Sie die Höhe im Rampenrechner in Zentimetern oder Zoll ein, um den Plan zu erhalten.

Häufige Höhen und Rampenlängen

Bei der DIN-Höchstneigung von 6 % ist die Rampenlänge rund das 16,7-Fache der Höhe. Diese Tabelle zeigt den Plan, den der Rechner für häufige Höhen erzeugt:

Rampenlänge, Rampenläufe und Podeste bei 6 % (DIN-Höchstneigung)
HöheRampenlänge bei 6 %RampenläufePodesteHandläufe
15 cm2,5 m12beidseitig
30 cm5 m12beidseitig
45 cm7,5 m2 × 3,75 m3beidseitig
60 cm10 m2 × 5 m3beidseitig
100 cm16,67 m3 × 5,56 m4beidseitig
150 cm25 m5 × 5 m6beidseitig
200 cm33,33 m6 × 5,56 m7beidseitig
300 cm50 m9 × 5,56 m10beidseitig

Die Werte sind auf 6 % gerechnet; flachere Rampen werden länger. Die Aufteilung folgt der 6-m-Grenze pro Rampenlauf, Podeste sind mindestens 150 cm lang.

Typische Materialien

Die DIN 18040 stellt Anforderungen an das Verhalten der Fläche (leicht nutzbar, verkehrssicher, rutschhemmend), nicht an einzelne Materialien. Die üblichen Optionen können geeignet sein, wenn sie fachgerecht gebaut und gepflegt werden:

  • Beton: dauerhaft und pflegeleicht, mit gebürsteter oder abgezogener Oberfläche für Rutschhemmung. Erfordert Schalung, Aushärtezeit und saubere Entwässerungsdetails.
  • Druckimprägniertes Holz und Dielen: üblich für Rampen im Wohnbereich. Fugen müssen eng und die Fläche eben bleiben; Holz braucht regelmäßige Versiegelung und Kontrolle.
  • Modulare Aluminiumrampen: schnell montiert und anpassbar, oft für kurzfristigen Bedarf gemietet. Prüfen Sie Traglast und Oberflächenfinish des Herstellers und ob die installierte Rampe die Werte oben einhält (6 %, 6 m, Podeste, Handläufe, Radabweiser).
  • Verbundwerkstoffe (WPC): pflegeleicht und mit gleichmäßiger Textur; Spannweiten und Dehnung unterscheiden sich je Produkt, folgen Sie den Vorgaben des Herstellers.
  • Pflaster oder Stein: fest und stabil bei fachgerechtem Bett; Fugen müssen eng und die Fläche eben bleiben.

Genehmigungen und Bauaufsicht

Ob und wie eine Rampe genehmigt werden muss, regelt die LandesbauordnungIhres Bundeslandes; die Durchführung prüft die örtliche Bauaufsicht. In vielen Ländern gelten Erleichterungen für kleine Vorhaben, aber auch Umbauten und Nutzungsänderungen können betroffen sein. Klären Sie vor dem Bau:

  • ob eine Baugenehmigung oder ein vereinfachtes Verfahren nötig ist,
  • welche Anforderungen die für Sie geltende Fassung der DIN 18040-1 bzw. -2 vorsieht (der Umfang der Einführung unterscheidet sich je Bundesland),
  • ob Abweichungen möglich sind, wenn 6 % oder 6-m-Läufe vor Ort nicht umsetzbar sind,
  • und bei Miete oder Eigentümergemeinschaft zusätzlich die Zustimmung der Beteiligten.

Bei mehr als 1 m Höhenunterschied wird eine Rampe schnell sehr lang. Der BBSR-Leitfaden empfiehlt Rampen als Gebäudezugang nur bis rund 1 m; darüber sollten Aufzug oder Hebebühne geprüft werden.

BFSG: Produkte und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) um und gilt seit dem28. Juni 2025. Es verpflichtet erstmals private Anbieter, allerdings nicht im Bereich von Bauwerken: Erfasst sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, zum Beispiel Computer und Smartphones, Selbstbedienungsterminals, E-Books sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen und Telekommunikationsdienste. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind ausgenommen, aber nur bei Dienstleistungen; wer Produkte in den Verkehr bringt, fällt auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz.

Für Bauvorhaben mit Rampen ist das BFSG damit nicht das maßgebliche Regelwerk; es gilt für die digitalen und produktbezogenen Angebote dahinter. Für Websites öffentlicher Stellen gelten zusätzlich BITV 2.0 bzw. die Regelungen der Länder. Der EAA-Leitfaden (auf Englisch) erklärt, wen die Richtlinie erfasst.

Zum Vergleich: USA / ADA

Unsere englischsprachigen Seiten sind auf den US-Markt ausgelegt und rechnen mit der ADA. Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Unterschiede ein, damit Sie Werte aus US-Quellen nicht mit DIN-Anforderungen verwechseln:

Rampen: DIN 18040 (Deutschland) und 2010 ADA Standards (USA) im Vergleich
ThemaDIN 18040ADA
Höchstneigung6 % (rund 1:16,7)1:12 (8,33 %)
Querneigung0 %höchstens 1:48 (2,08 %)
Rampenlaufhöchstens 6 m Längehöchstens 30 in (760 mm) Höhe
Podestemindestens 150 cm; 150 × 150 cm am Anfang und Endemindestens 60 in (1525 mm); 60 × 60 in bei Richtungswechsel
Breitemindestens 120 cmmindestens 36 in (915 mm)
Handläufebeidseitig, 85–90 cm hochbeidseitig bei mehr als 6 in Höhe, 34–38 in hoch

Mehr zur US-Regel: 2010 ADA Standards §405sowie unsere englischsprachigen Seiten ADA Ramp Calculator und ADA Ramp Requirements.

Quellen

Die DIN 18040 ist kostenpflichtig; die Werte dieser Seite stammen aus öffentlich zugänglichen Zusammenfassungen und Leitfäden öffentlicher Stellen (Stand geprüft 2026):

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