Kosten und Förderung
Rollstuhlrampe: Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und Förderung
Was eine Rampe kostet, hängt vor allem von Länge, Bauart und Einbau ab. Für die Finanzierung gibt es zwei bekannte Wege: Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie eine Rampe einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad; beantragen Sie den Zuschuss in der Regel vor Beginn der Arbeiten. Zusätzlich bietet die KfW den Kredit 159 (bis zu 50.000 € je Wohneinheit) – ein Darlehen, kein Zuschuss.
Für die Maße gilt in Deutschland DIN 18040 mit höchstens 6 % Neigung – sie bestimmt, wie lang und damit wie teuer die Rampe wird.
Diese Seite ist keine Rechts- oder Förderberatung – fragen Sie Ihre Pflegekasse oder Ihre Bauaufsicht.
Was kostet eine Rampe?
Einen festen Preis gibt es nicht: Länge, Bauart, Material, Einbauort und die Situation vor Ort bestimmen die Kosten. Den größten Unterschied macht die Länge – und die ergibt sich aus der zu überwindenden Höhe und der Neigung. Nach DIN 18040sind höchstens 6 % Längsneigung zulässig; pro Zentimeter Höhe brauchen Sie damit rund 17 Zentimeter Rampe. Ein Höhenunterschied von 60 cm ergibt etwa 10 Meter Rampe, aufgeteilt in zwei Rampenläufe mit Podesten.
- Höhe und damit Länge. Jeder Zentimeter Höhe wird bei 6 % zu rund 17 Zentimetern Rampe. Die Höhe ist der größte einzelne Kostentreiber.
- Bauart. Vorgefertigte Module lassen sich kombinieren und oft schneller aufbauen; eine Maßanfertigung aus Holz oder Aluminium passt sich an die Situation an; eine Betonrampe ist dauerhaft, aber aufwendig im Bau.
- Podeste und Richtungswechsel. Nach DIN 18040 ist oben und unten an jedem Rampenlauf ein Podest von mindestens 150 cm Länge erforderlich, Zwischenpodeste nach höchstens 6 m Rampenlänge und 150 × 150 cm Bewegungsfläche bei Richtungswechseln.
- Handläufe und Radabweiser. Nach DIN 18040 sind Handläufe an Rampen beidseitig vorgesehen (Oberkante 85–90 cm), dazu beidseitig Radabweiser von 10 cm Höhe, außer wenn die Rampe seitlich durch eine Wand begrenzt ist.
- Untergrund und Erdarbeiten. Fundament, Entwässerung, Hanglage oder der Abriss alter Stufen können ins Geld gehen, bevor die Rampe überhaupt beginnt.
- Montage. Bei modularen Systemen ist je nach Modell auch Selbstmontage möglich; lassen Sie Befestigung und Tragfähigkeit im Zweifel prüfen.
- Genehmigung. Ob und in welchem Umfang eine dauerhafte Rampe genehmigt werden muss, klären Sie mit Ihrer örtlichen Bauaufsicht.
Eine erste Orientierung für die Länge gibt der Rampenrechner nach DIN 18040: Er berechnet Rampenlänge, Rampenläufe und Podeste aus Ihrer Höhe und erzeugt ein druckbares Datenblatt, das Sie Angeboten beilegen können.
Preisbeispiele deutscher Anbieter
Die folgenden Listenpreise wurden am 27.09.2026 auf den Produktseiten der Anbieter abgerufen. Es sind Beispiele für Standard- und mobile Rampen – was eine feste Rampe für Ihre Situation kostet, klärt ein Angebot. Montage, Genehmigungen und Erdarbeiten sind in den Preisen nicht enthalten.
| Anbieter | Produkt / Typ | Preis | Stand | Produktseite |
|---|---|---|---|---|
| barrierefrei.de (Onlineshop GmbH) | Rollstuhlrampe fest für Hauseingänge, modular | ab 959,00 € inkl. Versand | 27.09.2026 | barrierefrei.de |
| WilTec (WilTec Wildanger Technik GmbH) | Rollstuhlrampe doppelt faltbar, 152 cm, Aluminium (Art. 30248) | 165,99 € zzgl. Versand | 27.09.2026 | wiltec.de |
| OBI | TRUTZHOLM Rollstuhlrampe klappbar, 122 cm, Aluminium | 139,99 € versandkostenfrei | 27.09.2026 | obi.de |
Mobile Rampen (122–152 cm) eignen sich für einzelne Schwellen oder Stufen; bei 6 % Neigung überwinden sie etwa 7–9 cm. Für größere Höhen – etwa 60 cm wie im Rechnerbeispiel – ist eine feste Anlage mit rund 10 m Lauf und Podesten nötig. „Ab“-Preise beziehen sich auf die Grundausführung; prüfen Sie, welche Länge der Preis abdeckt.
Preise und Verfügbarkeit können sich ändern; maßgeblich ist der Preis auf der Produktseite des Anbieters. Die Beispiele sind keine Empfehlung und kein Angebot.
Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie eine Rampe einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Zuschuss ist subsidiär: Die Pflegekasse ist nachrangig und leistet nur, wenn keine andere zuständige Stelle die Maßnahme zuerst übernimmt – klären Sie die Zuständigkeit deshalb vorab.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Zuschuss für das gemeinsame Wohnumfeld je Pflegebedürftigem bis zu 4.180 €betragen; der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 € begrenzt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die Beträge gelten in dieser Höhe seit dem 1.1.2025.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Auch Pflegegrad 1 ist einbezogen: § 28a Nr. 4 SGB XI nennt „finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds gemäß § 40“ ausdrücklich als Leistung bei Pflegegrad 1.
Ob Ihre Maßnahme förderfähig ist, entscheidet die Pflegekasse. Reichen Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen ein, die Ihre Pflegekasse verlangt, und klären Sie offene Fragen vor Beginn der Arbeiten.
Antrag und Fristen
Praxishinweis (keine Rechtsberatung): Beantragen Sie den Zuschuss in der Regel vor Beginn der Arbeiten und stimmen Sie die Maßnahme vorab mit Ihrer Pflegekasse ab, damit die Förderung vor dem Baustart geklärt ist.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag gilt eine Frist: Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb von drei Wochen (fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt ist) und nennt sie keinen hinreichenden Grund für die Verzögerung, gilt die beantragte Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
KfW-Kredit 159
Zusätzlich bietet die KfW den Kredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ an: Bis zu 50.000 € je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren (kfw.de, Stand 27.09.2026).
Wichtig: Der Kredit 159 ist ein Darlehen, kein Zuschuss – das Geld muss zurückgezahlt werden. Zinssatz, Laufzeit und Bedingungen entnehmen Sie der KfW-Seite zur Barrierereduzierung; sie können sich ändern.
Angebote vergleichen
Legen Sie zuerst die Maße fest: Der Rampenrechner berechnet aus Ihrer Höhe die Rampenlänge, die Zahl der Rampenläufe und die Podeste – und erzeugt ein druckbares Datenblatt. Er akzeptiert außerdem einen Kostensatz pro laufendem Meter, wenn Sie eine eigene Zahl einsetzen möchten.
Holen Sie dann mindestens zwei Angebote auf Basis derselben Maße ein und vergleichen Sie, was enthalten ist: Lieferung und Montage, Fundament und Erdarbeiten, Handläufe und Radabweiser, Entwässerung sowie Unterlagen für die Bauaufsicht. So werden Angebote vergleichbar – und Sie sehen, welcher Teil der Kosten auf welchen Posten entfällt.
Quellen und Stand
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, 4.180 € je Pflegebedürftigem und Gesamtbetrag bis 16.720 € bei gemeinsamem Wohnumfeld (Abs. 4), Entscheidungsfristen (Abs. 7); Beträge in dieser Höhe seit 1.1.2025.
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1: Nr. 4 nennt die finanziellen Zuschüsse nach § 40.
- KfW – Barrieren reduzieren: Kredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“, bis zu 50.000 € je Wohneinheit.
- Preisbeispiele: Produktseiten von barrierefrei.de, wiltec.de und obi.de, abgerufen am 27.09.2026.
Gesetzesstand und Preise geprüft am 27.09.2026. Beträge, Konditionen und Preise können sich ändern. Diese Seite ist keine Rechts- oder Förderberatung – fragen Sie Ihre Pflegekasse oder Ihre Bauaufsicht.
Planen Sie den Umbau? Starten Sie mit dem Rampenrechner für die Maße und lesen Sie dann die Rampen-Anforderungen nach DIN 18040 – inklusive der Regeln zu Neigung, Podesten, Handläufen und Radabweisern.