Rampenrechner nach DIN 18040

Rampenrechner für Rollstuhlrampen nach DIN 18040

Geben Sie die zu überwindende Höhe ein und erhalten Sie Rampenlänge, Neigung, Anzahl der Rampenläufe und Podeste, Anforderungen an Handläufe und Radabweiser, eine Kostenschätzung und ein druckbares Datenblatt, alles im Browser, nichts wird hochgeladen.

Ihr Projekt

Zu überwindende Höhe

Messen Sie von der unteren Fläche bis zum oberen Podest, zum Beispiel vom Boden bis zur Oberkante der Terrasse. Zählen Sie keine Stufen.

Einheit
Neigung
Projekttyp

Nur für den erklärenden Hinweis; die Rampenmaße der DIN 18040-1 und -2 sind gleich.

Kostenschätzung (optional)

Grobe Schätzung in Euro, angewendet auf die Rampenlänge. Podeste, Handläufe, Genehmigungen, Erdarbeiten und lokale Arbeitskosten sind nicht enthalten. Feld leeren für keine Schätzung.

Die Berechnungen folgen den Planungsgrundlagen der DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude) und DIN 18040-2 (Wohnungen): höchstens 6 % Längsneigung, Rampenläufe bis 6 m und Zwischenpodeste nach höchstens 6 m. Dies ist eine Planungshilfe, kein Ersatz für Fachplanung, Baugenehmigung oder Ihre Bauaufsicht.

Ihr Rampenplan

60 cm Höhe bei 1:16,7 ergeben eine Rampenlänge von 10 m (DIN 18040: höchstens 6 % Längsneigung). 2 Rampenläufe mit je 5 m (max. 6 m pro Lauf), mit 3 Podesten (oben, unten und 1 Zwischenpodest). Handläufe sind beidseitig vorzusehen, Oberkante 85 bis 90 cm über der Rampenfläche. Nutzbare Laufbreite mindestens 120 cm, keine Querneigung, Podeste mindestens 150 cm lang. Maße nach DIN 18040. Für private Einfamilienhäuser in der Regel eine Empfehlung – maßgeblich ist Ihre Landesbauordnung.

Rampenlänge
10 m10 m bei 1:16,7
Längsneigung
6 %1:16,7 · 3,43° (DIN 18040: max. 6 %)
Rampenläufe
2 Läufemax. 6 m Länge pro Rampenlauf (DIN 18040)
Podeste
3 Podestemind. 150 cm lang, oben und unten an jedem Lauf (DIN 18040)
Handläufe
Erforderlichbeidseitig, Oberkante 85–90 cm über der Rampenfläche (DIN 18040)
Nutzbare Laufbreite
mind. 120 cmnutzbare Laufbreite zwischen den Handläufen (DIN 18040)
Querneigung
0 %, keine QuerneigungRampenläufe dürfen keine Querneigung haben (DIN 18040)
Radabweiser
Radabweiser 10 cmbeidseitig an Läufen und Podesten, außer bei angrenzenden Wänden (DIN 18040)
Grundriss (gerade)
14,5 m14,5 m, wenn gerade gebaut (Lauf + 3 × 150 cm Podeste); Richtungswechsel erfordern 150 × 150 cm (DIN 18040)
Kostenschätzung
k. A.Kostensatz eingeben für eine Schätzung
Schematische Ansicht der Rampe: Rampenläufe mit Podesten dazwischen, beschriftet mit Höhe und Gesamtlänge. Nicht maßstabsgetreu.

Wohnbereich (DIN 18040-2): Für Wohnungen und Wohngebäude ist DIN 18040-2 die Planungsgrundlage; sie ist in den Landesbauordnungen bzw. den Technischen Baubestimmungen der Länder eingeführt, mit je nach Bundesland unterschiedlichem Umfang. Die Rampenmaße sind dieselben wie in Teil 1: max. 6 % Längsneigung, nutzbare Laufbreite mind. 120 cm, Rampenläufe bis 6 m, Podeste mind. 150 cm, Handläufe beidseitig. Ob Ihr Umbau genehmigt werden muss, klären Sie mit Ihrer örtlichen Bauaufsicht; Förderung prüfen Sie bei Pflegekasse, Krankenkasse und KfW.

Rampen-Datenblatt

Erstellt mit Wheelchair Ramp Calculator · -

Projektdaten

Gesamthöhe
60 cm
Bevorzugte Neigung
1:16,7 (6 %)
Projekttyp
Wohnbereich (DIN 18040-2)
Kostensatz
Nicht angegeben

Berechneter Plan

Rampenlänge
10 m
Rampenläufe
2 Rampenläufe mit je 5 m (max. 6 m pro Lauf)
Podeste
3 Podeste – mind. 150 cm lang; oben, unten und 1 Zwischenpodest (DIN 18040)
Handläufe
Erforderlich
Nutzbare Laufbreite
mind. 120 cm nutzbare Laufbreite (DIN 18040)
Querneigung
0 %, keine Querneigung zulässig (DIN 18040)
Radabweiser
Radabweiser 10 cm hoch, beidseitig, außer bei angrenzenden Wänden (DIN 18040)
Grundriss (gerade)
14,5 m, wenn gerade gebaut
Kostenschätzung
Kein Kostensatz angegeben

Normverweise

  • DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude) und DIN 18040-2 (Wohnungen), Abschnitt Rampen (4.3.8 bzw. 4.3.7).
  • Längsneigung max. 6 % · keine Querneigung · nutzbare Laufbreite min. 120 cm · Rampenlauf max. 6 m · Zwischenpodeste min. 150 cm · Bewegungsflächen 150 × 150 cm · Radabweiser 10 cm · Handläufe beidseitig 85–90 cm.
  • BBSR-Leitfaden: Rampen (Geometrie und Platzbedarf)

Dieses Datenblatt ist eine Planungsschätzung. Prüfen Sie Maße, Materialien und Genehmigungen vor dem Bau mit einer qualifizierten Planung und Ihrer örtlichen Bauaufsicht.

Maße nach DIN 18040. Für private Einfamilienhäuser in der Regel eine Empfehlung – maßgeblich ist Ihre Landesbauordnung.

Worauf die Ergebnisse beruhen

  • Längsneigung: Höchstens 6 % Längsneigung; flacher ist immer zulässig. Für Abweichungen, etwa im Bestand, ist die Bauaufsicht zuständig; planen Sie im Zweifel mit 6 % oder flacher. (DIN 18040-1 Abschn. 4.3.8 / DIN 18040-2 Abschn. 4.3.7)
  • Querneigung: Rampenläufe dürfen keine Querneigung aufweisen (0 %).
  • Nutzbare Laufbreite: Mindestens 120 cm, gemessen zwischen den Handläufen.
  • Rampenläufe: Höchstens 6 m Länge pro Lauf; bei längeren Rampen und bei Richtungsänderungen sind Zwischenpodeste erforderlich. Ohne Podest sind damit höchstens 36 cm Höhenunterschied möglich.
  • Podeste: Mindestens 150 cm nutzbare Länge; oben und unten an jedem Rampenlauf. Am Anfang und am Ende der Rampe: Bewegungsfläche 150 × 150 cm, ebenso bei Richtungswechseln.
  • Handläufe: Beidseitig, Oberkante 85–90 cm über der Rampenfläche, Durchmesser 3–4,5 cm, griffsicher und mit abgerundetem Abschluss.
  • Radabweiser: Beidseitig 10 cm hoch an Rampenläufen und Podesten; nicht erforderlich, wenn die Rampe seitlich durch eine Wand begrenzt ist.
  • Entwässerung: Podeste im Freien sind entwässerungssicher auszuführen; der BBSR-Leitfaden nennt dafür zum Beispiel ein Längsgefälle von höchstens 3 % oder einen technischen Ablauf.
  • Treppen: In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärts führende Treppe angeordnet werden.

Quelle: Leitfaden Barrierefreies Bauen (BBSR), Kapitel 5 Rampen, der die Anforderungen der DIN 18040-1 und DIN 18040-2 zusammenfasst.

So funktioniert die Berechnung

Rampenlänge = Höhe × Verhältnis. Bei der DIN-Höchstneigung von 6 % (1:16,7) braucht 1 cm Höhe rund 16,7 cm Rampe: 60 cm Höhe ergeben 10 m. Bei 1:20 (5 %) sind es 12 m.

Rampenläufe = aufgerundet(Länge ÷ 6 m). Weil ein Rampenlauf höchstens 6 m lang sein darf, wird die Rampe in mehrere Läufe aufgeteilt: 10 m ergeben 2 Rampenläufe mit je 5 m.

Podeste = Rampenläufe + 1. Oben und unten an jedem Lauf ist ein mindestens 150 cm langes Podest erforderlich; bei Richtungswechsel sind 150 × 150 cm Bewegungsfläche vorzusehen. 2 Rampenläufe bedeuten 3 Podeste.

Handläufe sind an Rampen nach DIN 18040 beidseitig vorzusehen, Oberkante 85 bis 90 cm über der Rampenfläche. Eine vollständige Erläuterung der Anforderungen finden Sie in den Rampen-Anforderungen nach DIN 18040.

Fragen zur Rampe, beantwortet

Wie lang muss eine Rollstuhlrampe bei 60 cm Höhe sein?

Nach DIN 18040 darf die Längsneigung höchstens 6 % betragen, das entspricht 1:16,7. 60 cm Höhe ergeben damit eine Rampenlänge von 10 m, aufgeteilt in 2 Rampenläufe mit je 5 m. Dazu kommen 3 Podeste: oben, unten und ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge.

Wie berechnet man die Länge einer Rollstuhlrampe?

Rampenlänge = Höhe × Verhältnis. Bei 6 % gilt: Länge = Höhe ÷ 0,06, also rund das 16,7-Fache der Höhe. Danach wird die Länge in Rampenläufe von höchstens 6 m aufgeteilt; dazwischen und an beiden Enden liegen Podeste mit mindestens 150 cm Länge. Der Rechner auf dieser Seite erledigt die gesamte Berechnung, inklusive Neigung, Winkel, Rampenläufe, Podeste und Handläufe.

Wie lang sollte eine Rampe bei 12 Stufen sein?

Entscheidend ist die gemessene Gesamthöhe, nicht die Stufenzahl. 12 Stufen mit je 18 cm ergeben zum Beispiel 2,16 m Höhe. Bei 6 % sind das 36 m Rampenlänge in 6 Rampenläufen mit 7 Podesten. Der BBSR-Leitfaden empfiehlt Rampen als Gebäudezugang nur bis etwa 1 m Höhenunterschied; darüber sollten Aufzug oder Hebebühne geprüft werden.

Welche Neigung ist für eine Rollstuhlrampe richtig?

Nach DIN 18040-1 und DIN 18040-2 höchstens 6 % Längsneigung (1:16,7), ganz ohne Querneigung. Flachere Rampen sind immer zulässig und leichter zu benutzen. Ob im Einzelfall, etwa im Bestand oder bei sehr kleinen Höhenunterschieden, eine Abweichung möglich ist, entscheidet die zuständige Bauaufsicht.

Wie viele Podeste braucht eine Rampe?

Oben und unten an jedem Rampenlauf ist ein Podest erforderlich, deshalb gilt: Podeste = Rampenläufe + 1. Ein einzelner Rampenlauf hat 2 Podeste; 60 cm Höhe bei 6 % ergeben 2 Rampenläufe und 3 Podeste. Zwischenpodeste sind nach höchstens 6 m Rampenlänge nötig, mit mindestens 150 cm nutzbarer Länge; bei Richtungswechseln sind 150 × 150 cm Bewegungsfläche vorzusehen.

Brauchen Rollstuhlrampen Handläufe?

Nach DIN 18040 sind an Rampen beidseitig Handläufe vorzusehen, Oberkante 85 bis 90 cm über der Rampenfläche, Durchmesser 3 bis 4,5 cm. Dazu kommen beidseitig Radabweiser von 10 cm Höhe, außer wenn die Rampe seitlich durch eine Wand begrenzt ist.

Sie brauchen die Regeln statt der Zahlen? Lesen Sie die Rampen-Anforderungen nach DIN 18040 oder erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website.